nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 NeustädterBuchtFzgV 2021

Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen

Historische Fassung: Stand 01.06.2021 bis 01.06.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Wird das Nichteinhalten des Grenzwertes festgestellt, hat der Eigner des Fahrzeuges die Kosten der Messungen zu tragen.