Gesetze / Neugliederungsdurchführungsverordnung
NeuGlV§ 84 Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
Stand: 10.06.2019
Am letzten Tag der Eintragungsfrist ermittelt die Gemeindebehörde die Zahl der an diesem Tag in der Gemeinde zum Bundestag Wahlberechtigten.