Gesetze / Neugliederungsdurchführungsverordnung
NeuGlV§ 84 Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Am letzten Tag der Eintragungsfrist ermittelt die Gemeindebehörde die Zahl der an diesem Tag in der Gemeinde zum Bundestag Wahlberechtigten.