Gesetze / Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar
NeckarSchlBetrZV§ 3 Ausnahmen
Stand: 01.12.2021
Von den §§ 1 und 2 kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar aus verkehrlichen oder betrieblichen Gründen vorübergehend abweichen.