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§ 3 NeckarSchlBetrZV 2021 — Ausnahmen

Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an der Bundeswasserstraße Neckar

Stand: 01.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Von den §§ 1 und 2 kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar aus verkehrlichen oder betrieblichen Gründen vorübergehend abweichen.