Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Naturwerksteinmechaniker/zur Naturwerksteinmechanikerin
NaturwMechAusbV 2003§ 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Maschinenbearbeitungstechnik,
2.
Schleiftechnik und
3.
Steinmetztechnik
gewählt werden.