Gesetze / Landesrecht Sachsen / Naturparkverordnung Dübener Heide
Naturparkverordnung Dübener HeideAnlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
Stand: 26.08.2026
Der Naturpark wird wie folgt abgegrenzt:
1. Im Norden
Die Schutzgebietsgrenze folgt der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt.
2. Im Westen
Von der Landesgrenze bei Bad Düben ausgehend folgt die Schutzgebietsgrenze der Bundesstraße 107/183 bis zur Ortsmitte Bad Düben, folgt weiter der Staatsstraße Nr. 11 nach Eilenburg. In der Ortslage Eilenburg verläuft die Schutzgebietsgrenze entlang der Dübener Landstraße, Rosa-Luxemburg-Straße bis zur Torgauer Landstraße.
3. Im Süden
Die Schutzgebietsgrenze folgt der Torgauer Landstraße bis zum Bahndamm der Strecke Leipzig – Cottbus, quert die Eisenbahn und folgt der Bundesstraße 87 nach Torgau. In Torgau folgt die Schutzgebietsgrenze der Eilenburger Straße bis zur Straßengabelung „An der Überführung“.
4. Im Osten
Von der Straßengabelung folgt die Schutzgebietsgrenze etwa 150 m der Bundesstraße 183, weiter entlang des Schienenweges bis zur Gemarkungsgrenze Torgau/Zinna, der Gemarkungsgrenze folgend bis zur Bundesstraße 183, entlang der Bundesstraße 183 bis an den östlichen Rand der Ortslage Zinna, am Ortsrand entlang bis zur Verbindungsstraße Zinna-Welsau, folgt dieser bis zur Bundesstraße 182. Der Bundesstraße 182 folgt die Schutzgebietsgrenze bis zum Ortsteil Vogelsang der Gemeinde Elsnig, verläuft dann weiter entlang der Zufahrtsstraße zum ehemaligen WASAG-Gelände bis zu einem Graben. Diesem Graben folgt die Grenze bis zur Straße Trossin – Dommitzsch und entlang dieser Straße bis zur Abzweigung nach Mahlitzsch. Die Grenze umgeht zunächst entlang dieser Straße Dommitzsch und Mahlitzsch westlich. Lediglich entlang des Grenzbaches erstreckt sich ein schmaler Streifen des Naturparkes bis etwa 100 m westlich der Hochspannungsleitung bei Dommitzsch. Nördlich Mahlitzsch folgt die Schutzgebietsgrenze dem Feldweg nach Proschwitz bis zur Bahnlinie Torgau – Wittenberg und ab hier weiter entlang der Bahnlinie bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt.
Im Abschnitt zwischen Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Zufahrtsstraße zum WASAG-Gelände entspricht die Naturparkaußengrenze der Grenze des Landschaftsschutzgebietes Dübener Heide.
Sofern Straßen, Wege oder Bahnlinien die Grenzen bilden, liegen diese außerhalb des Schutzgebietes.