Gesetze / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung "Biosphärenreservat Mittlere Elbe"
NatSGmElbeV§ 3 Schutzzweck
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGmElbeV/3#abs-1 (1) Das Biosphärenreservat dient der Erhaltung der gebietsspezifischen Arten- und Formenmannigfaltigkeit, wie sie in ihrer Komplexität im Landschaftsmosaik mitteleuropäischer Flußtalauen mit den angrenzenden Talsandterrassen auftreten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGmElbeV/3#abs-2 (2) Einen Schwerpunkt bildet der Schutz gebietstypischer Vegetationsgesellschaften naturnaher waldreicher Überflutungsauen mit subkontinentalen Florenelementen, die in dieser Ausdehnung in Mitteleuropa einmalig sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGmElbeV/3#abs-3 (3) Das Reservat ist als Lebensraum für eine vielfältige Fauna einschließlich zahlreicher bestandsbedrohter Arten von Bedeutung, wie Elbebiber, Seeadler, Schwarzstorch, Weißstorch, Kranich, Wachtelkönig, verschiedene Limikolen- und Greifvogelarten sowie insbesondere rastende und überwinternde Wat- und Wasservogelarten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGmElbeV/3#abs-4 (4) Die Erhaltung der Flußtalaue schaffte ökologischen Forschungsraum für das Programm "Der Mensch und die Biosphäre" der UNESCO im Rahmen eines seit 1979 anerkannten Biosphärenreservates.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGmElbeV/3#abs-5 (5) Der Schutzzweck schließt die Erhaltung der Dessau-Wörlitzer Kulturlandschaft als Denkmal der Landschafts- und Gartengestaltung mit Gebietscharakter ein.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/NatSGmElbeV/3#abs-6 (6) Die Teile der harmonischen Kulturlandschaft des Biosphärenreservates sind für landschaftsökologisch vertretbare Formen der Bildung und Erholung zu erschließen und zu sichern.