Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Sächsische Schweiz
NatPsSchweizV§ 11 Vorrang dieser Verordnung
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen Beschlüsse, Verordnungen oder Anordnungen für dieses Gebiet vor.