Gesetze / Landesrecht Sachsen / Naturmonumentverordnung
NatMonVO§ 11 Mehrbelastungsausgleich
Stand: 26.08.2026
Für die dem Vogtlandkreis durch Verwaltung und Management des Gebiets entstehenden Mehrbelastungen wird ein Ausgleich in Höhe von jährlich 89 696,32 Euro gezahlt. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 1. Juni. Im Jahr des Inkrafttretens der Verordnung erfolgt der Ausgleich zeitanteilig nach bereits vergangenen Tagen. Zusätzlich erhält der Vogtlandkreis im Jahr des Inkrafttretens einen Ausgleich für einmalige Mehrbelastungen in Höhe von 18 000 Euro. Die Auszahlung der in den Sätzen 3 und 4 genannten Ausgleichszahlungen erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung.