nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 11 NatMonVO (Sachsen) — Mehrbelastungsausgleich

Naturmonumentverordnung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die dem Vogtlandkreis durch Verwaltung und Management des Gebiets entstehenden Mehrbelastungen wird ein Ausgleich in Höhe von jährlich 89 696,32 Euro gezahlt. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 1. Juni. Im Jahr des Inkrafttretens der Verordnung erfolgt der Ausgleich zeitanteilig nach bereits vergangenen Tagen. Zusätzlich erhält der Vogtlandkreis im Jahr des Inkrafttretens einen Ausgleich für einmalige Mehrbelastungen in Höhe von 18 000 Euro. Die Auszahlung der in den Sätzen 3 und 4 genannten Ausgleichszahlungen erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung.

---

Zitiervorschlag: § 11 NatMonVO (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NatMonVO/11

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
