Gesetze / Namensänderungsgesetz

NamÄndG

§ 10

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 18.03.2021

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Die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt.

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