Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / StellplatzVO NRW
StellplatzVO NRW§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_p-rechtsverordnung-01072022-verordnung-ueber-notwendige-stellplaetze-fuer-kraftfahrzeuge-und/1#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt die Pflicht, bei der Errichtung oder Nutzungsänderung von Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder herzustellen. Sie regelt die Herstellung dieser notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge, einschließlich der Stellplätze für Kraftfahrzeuge von Menschen mit Behinderung, und Fahrräder in Bezug auf ihre Zahl, Größe und Beschaffenheit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_p-rechtsverordnung-01072022-verordnung-ueber-notwendige-stellplaetze-fuer-kraftfahrzeuge-und/1#abs-2 (2) Sofern durch Bebauungsplan oder durch örtliche Bauvorschrift Regelungen getroffen worden sind, gehen diese dieser Verordnung vor.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 StellplatzVO NRW →
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