Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2026/2027
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen …§ 2
Stand: 26.08.2026
Für die Bestimmung der Zulassungszahl und die Vergabe der danach verfügbaren Studienplätze gelten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften der §§ 34 und 35 der Vergabeverordnung NRW vom 13. November 2020 (GV. NRW. S. 1060), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juni 2026 (GV. NRW. S. 414) geändert worden ist.