Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2026/2027
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen …§ 3
Stand: 26.08.2026
Die nach der Anlage 1 zu dieser Verordnung verfügbaren Studienplätze werden von der Stiftung für Hochschulzulassung im Zentralen Vergabeverfahren gemäß Kapitel 2 Abschnitt 2 der Vergabeverordnung NRW vom 13. November 2020 (GV. NRW. S. 1060), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juni 2026 (GV. NRW. S. 414) geändert worden ist, vergeben. Die nach den Anlagen 2 und 3 zu dieser Verordnung verfügbaren Studienplätze werden von der jeweiligen Hochschule gemäß Kapitel 2 Abschnitt 3 der Vergabeverordnung NRW vergeben, soweit in der Vergabeverordnung NRW nichts anderes bestimmt ist.