Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung

Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Verbraucherschutz und …

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vom 15. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 582), die durch Verordnung vom 5. März 2017 (GV. NRW. S. 344) geändert worden ist, außer Kraft.

§ 1