Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung
Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Verbraucherschutz und …§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vom 15. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 582), die durch Verordnung vom 5. März 2017 (GV. NRW. S. 344) geändert worden ist, außer Kraft.