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§ 2 NW_34497 (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Zuweisung weiterer Aufgaben an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vom 15. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 582), die durch Verordnung vom 5. März 2017 (GV. NRW. S. 344) geändert worden ist, außer Kraft.