Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ÖGDG NRW
ÖGDG NRW§ 8 Mitwirkung an Planungen und Genehmigungsverfahren
Stand: 26.08.2026
Die vom Kreis oder von der kreisfreien Stadt abzugebenden Stellungnahmen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren werden unter Beteiligung der unteren Gesundheitsbehörde erstellt, wenn gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt werden. Die untere Gesundheitsbehörde gibt Stellungnahmen zu gesundheitlicher Verträglichkeit und gesundheitlichen Auswirkungen der Vorhaben ab.