Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ÖGDG NRW
ÖGDG NRW§ 17 Überwachung der Berufe des Gesundheitswesens
Stand: 26.08.2026
Die untere Gesundheitsbehörde überwacht die Berechtigung zur Ausübung eines Gesundheitsfachberufs und zur Führung von Berufsbezeichnungen, soweit nicht andere Stellen zuständig sind. Die Meldeverpflichtung richtet sich nach dem Gesundheitsfachberufegesetz NRW vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 930) in der jeweils geltenden Fassung.