Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen auf das Ministerium der Finanzen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren

Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen auf das Ministerium der Finanzen zum …

Schlussformel

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister der Finanzen

Der Minister der Justiz

§ 2