Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen auf das Ministerium der Finanzen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur elektronischen Aktenführung in Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren
Verordnung über die Übertragung von Ermächtigungen auf das Ministerium der Finanzen zum …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.