Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung der NRW.BANK

Satzung der NRW.BANK

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34056/1#abs-1 (1) Die NRW.BANK ist ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie besitzt Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34056/1#abs-2 (2) Die NRW.BANK hat ihren Sitz in Düsseldorf und Münster. Sie kann Niederlassungen errichten.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34056/1#abs-3 (3) Die NRW.BANK führt ein Siegel mit den Worten in der Inschrift „NRW.BANK Düsseldorf/Münster“.

§ 2