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UStAufteilVO

§ 6 Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33951/6#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 mit Ablauf des 31. Januar 2027 außer Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33951/6#abs-2 (2) Für den Fall, dass die Rechtsverordnung des Bundes über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2027, 2028 und 2029 bis zum 1. Januar 2027 noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgt die Aufteilung der Zahlungen gemäß § 2 weiterhin nach den in der Anlage festgesetzten Schlüsselzahlen. Die Zahlungen sind mit der nächstmöglichen ordentlichen Zahlung zu verrechnen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister der Finanzen

Für die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft

§ 5