Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / UStAufteilVO
UStAufteilVO§ 6 Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33951/6#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 mit Ablauf des 31. Januar 2027 außer Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33951/6#abs-2 (2) Für den Fall, dass die Rechtsverordnung des Bundes über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2027, 2028 und 2029 bis zum 1. Januar 2027 noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgt die Aufteilung der Zahlungen gemäß § 2 weiterhin nach den in der Anlage festgesetzten Schlüsselzahlen. Die Zahlungen sind mit der nächstmöglichen ordentlichen Zahlung zu verrechnen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister der Finanzen
Für die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft