Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gleichlautende Stiftungsordnungen für den nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums Köln (StiftO EBK) vom 19. Juni 2023, für den nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums Paderborn (StiftO PB) vom 9. Juni 2023, für das Bistum Aachen vom 9. Juni 2023, für das Bistum Essen vom 7. Juni 2023, für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster vom 9. Juni 2023
Gleichlautende Stiftungsordnungen für den nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums …§ 15 Verwaltungsvorschriften
Stand: 26.08.2026
Die kirchliche Stiftungsbehörde kann die zur Durchführung dieser Stiftungsordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlassen.