Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der …§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Die Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung