Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 120

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

5 Normen · ausgefertigt 23.01.2023 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Übertragung von Befugnissen auf die Bezirksregierungen und die NRW.BANK
  3. § 2 Übertragung von Befugnissen auf die Bezirksregierungen und Gemeinden beizu Unrecht gezahltem Wohngeld
  4. § 3 Übertragung von Befugnissen auf das Landesamt für Besoldung undVersorgung
  5. § 4 Übertragung von Befugnissen auf den Landesbetrieb Information und TechnikNordrhein-Westfalen
  6. § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten