Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 120
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen nach den §§ 57 bis 59 der Landeshaushaltsordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
5 Normen · ausgefertigt 23.01.2023 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Übertragung von Befugnissen auf die Bezirksregierungen und die NRW.BANK
- § 2 Übertragung von Befugnissen auf die Bezirksregierungen und Gemeinden beizu Unrecht gezahltem Wohngeld
- § 3 Übertragung von Befugnissen auf das Landesamt für Besoldung undVersorgung
- § 4 Übertragung von Befugnissen auf den Landesbetrieb Information und TechnikNordrhein-Westfalen
- § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten