Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / NRW-Krisenbewältigungsgesetz
NRW-Krisenbewältigungsgesetz§ 1 Errichtung
Stand: 26.08.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet ein Sondervermögen unter dem Namen Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“.