Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / BaulandmobilisierungsVO NRW
BaulandmobilisierungsVO NRW§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung