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§ 2 NW_33671 (Nordrhein-Westfalen) — Inkrafttreten und Außerkrafttreten

BaulandmobilisierungsVO NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung