Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscherinnen und Gerichtsdolmetschern
Verordnung über die Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung von …§ 2
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Minister der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen