Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch

Gesetz über die Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Wohn- und …

§ 4 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister des Innern

Zugleich für den Minister der Finanzen, auch sofern mit der Wahrnehmung der Geschäfte des

Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beauftragt, sowie

Für den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie

Für die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und

Für den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Zugleich für den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Der Minister der Justiz

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft

§ 3