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Gesetz zur Bestätigung der Vereinbarung mit dem Erzbistum PaderbornAnlage 2 Anlage 1b
Stand: 26.08.2026
Für Anlage 2 Gesetz zur Bestätigung der Vereinbarung mit dem Erzbistum Paderborn liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.