Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 521

Gesetz über die Opferbeauftragte oder den Opferbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen

5 Normen · Ausgangsfassung vom 13.04.2022 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Aufgabenübertragung, Rechtsstellung
  3. § 2 Aufgaben
  4. § 3 Befugnisse zur Datenverarbeitung und Pflicht zur Verschwiegenheit
  5. § 4 Bericht
  6. § 5 Inkrafttreten, Evaluation

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    19.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.12.2024

    GV. NRW. S. 1233

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).