Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LAG-MT-GBerG-NRW
LAG-MT-GBerG-NRW§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33367/3#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33367/3#abs-2 (2) Das für die Berufe in der Anästhesietechnischen- und Operationstechnischen Assistenz zuständige Ministerium berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 über die Auswirkungen der landesrechtlichen Umsetzung des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes und der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33367/3#abs-3 (3) Das für die Berufe in der Medizinischen Technologie zuständige Ministerium berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2027 über die Auswirkungen der landesrechtlichen Umsetzung des MT-Berufe-Gesetzes und der MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Die Ministerin für Schule und Bildung
Der Minister der Finanzen
Der Minister des Innern
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Zugleich für die Ministerin für Kultur und Wissenschaft