Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / NRW-Wiederaufbauhilfegesetz 2021
NRW-Wiederaufbauhilfegesetz 2021§ 9 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Für den Ministerpräsidenten
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Zugleich in eigener Ressortzuständigkeit
Der Minister der Finanzen
Der Minister des Innern
Zugleich für den Minister der Justiz
Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Die Ministerin für Schule und Bildung
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Der Minister für Verkehr
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Zugleich für den Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft