Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / NRW-Wiederaufbauhilfegesetz 2021
NRW-Wiederaufbauhilfegesetz 2021§ 1 Errichtung
Stand: 26.08.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet ein Sondervermögen unter dem Namen „Wiederaufbauhilfe Nordrhein-Westfalen 2021“.