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Public-Value-Satzung

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Stand: 01.09.2021

Nordrhein-Westfalen

Auffindbarkeit wird für Inhalteangebote – insbesondere online – immer wichtiger. Aufgrund quantitativ steigender Angebotsvielfalt wird es beispielsweise für kostenintensive journalistische Angebote zunehmend schwerer, die auch zur Refinanzierung notwendige Aufmerksamkeit zu generieren.

Die im Medienstaatsvertrag vorgesehene Mechanik der leichten Auffindbarkeit bestimmter für die öffentliche Meinungsbildung besonders relevanter Angebote auf Benutzeroberflächen verfolgt die Ziele, die Vielfalt zu stärken und der steigenden Bedeutung der Auffindbarkeit Rechnung zu tragen. Es entsteht ein direkter individueller Nutzen bei den Rezipierenden, der sich auch auf die öffentliche Meinungsbildung insgesamt auswirkt. Die leichte Auffindbarkeit soll bestehende Akteure, die für die öffentliche Meinungsbildung relevante Inhalte anbieten, darin bestärken sowie dieses Engagement auch für weitere Anbieter interessant machen.

→§ 1