Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KlAnG
KlAnG§ 7 Allgemeine Vorsorge
Stand: 26.08.2026
Bei der Aufgabe der Klimaanpassung handelt es sich um eine bedeutsame gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Personen und relevanten gesellschaftlichen Akteure sind dazu aufgerufen, an deren Erfüllung mitzuwirken.