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§ 7 NW_33181 (Nordrhein-Westfalen) — Allgemeine Vorsorge

KlAnG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei der Aufgabe der Klimaanpassung handelt es sich um eine bedeutsame gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Personen und relevanten gesellschaftlichen Akteure sind dazu aufgerufen, an deren Erfüllung mitzuwirken.