Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Alevitische Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …§ 1
Stand: 26.08.2026
Der Alevitischen Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.