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§ 1 NW_32901 (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Alevitische Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Alevitischen Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.