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Satzung der Provinzial Rheinland Holding Ein Unternehmen der Sparkassen§ 19 Ergänzende Auslegungsregeln
Stand: 26.08.2026
Soweit die Gesetze, diese Satzung oder sonstige spezielle Rechtsregelungen nicht entgegenstehen, gelten rechtsanalog die Grundsätze des Aktiengesetzes.