Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über das Portal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen (Wirtschafts-Portal-Gesetz Nordrhein-Westfalen – WiPG NRW)1
Gesetz über das Portal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen …§ 4 Bereitgestellte Verfahren
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32706/4#abs-1 (1) Über das Portal werden alle Verwaltungsverfahren bereitgestellt, die nach einem Rechtsakt der Europäischen Union über den Einheitlichen Ansprechpartner oder aufgrund Anordnung in einer Rechtsvorschrift über die einheitliche Stelle abgewickelt werden können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32706/4#abs-2 (2) Nicht unter Absatz 1 fallende Verwaltungsverfahren können mit Einwilligung des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums von dem Ministerium, in dessen Geschäftsbereich das wirtschaftsbezogene Verwaltungsverfahren fällt, im Portal bereitgestellt werden. Die Bereitstellung wird durch Runderlass geregelt.