Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über das Portal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen (Wirtschafts-Portal-Gesetz Nordrhein-Westfalen – WiPG NRW)1
Gesetz über das Portal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen …§ 2 Geschäftsstelle
Stand: 26.08.2026
Zur Erfüllung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners wird für das Portal eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Detmold eingerichtet.