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Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) …

§ 52 Investitionen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Land gewährt dem Jugendamt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.

§ 51 § 53