Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) - Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) …§ 52 Investitionen
Stand: 26.08.2026
Das Land gewährt dem Jugendamt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.