Das Land gewährt dem Jugendamt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
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Das Land gewährt dem Jugendamt nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes Zuwendungen zu den Investitionskosten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.