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Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) …

§ 25 Träger von Kindertageseinrichtungen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32564/25#abs-1 (1) Träger einer Kindertageseinrichtung sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, Jugendämter und die sonstigen kreisangehörigen Gemeinden sowie Gemeindeverbände.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32564/25#abs-2 (2) Träger einer Kindertageseinrichtung können auch andere Träger, zum Beispiel Unternehmen, privatgewerbliche Träger und nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, sein.

§ 24 § 26