Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelische Gesellschaft für Deutschland mit Sitz in Radevormwald
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die …§ 1
Stand: 26.08.2026
Der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland mit Sitz in Radevormwald werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.