nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 NW_32512 (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Evangelische Gesellschaft für Deutschland mit Sitz in Radevormwald

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland mit Sitz in Radevormwald werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.