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Werkleiterbesoldungsverordnung des Bundes

§ 4 Mehrere Werkleiter

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32415/4#abs-1 (1) Ist ein Erster Werkleiter bestellt, so werden die Ämter der anderen Werkleiter eine Besoldungsgruppe unter seiner Besoldungsgruppe eingestuft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32415/4#abs-2 (2) Sind anstelle des Ersten Werkleiters zwei gleichberechtigte Werkleiter eingesetzt, so werden ihre Ämter wie das Amt des Ersten Werkleiters eingestuft.

§ 3 § 5