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NNM-VO KluterthöhlensystemVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 12. Februar 2019
Aufgrund des § 36 Absatz 4 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 22 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 sowie § 24 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Präambel
Das großräumige Kluterthöhlensystem stellt einen einzigartigen und Millionen Jahre alten Karbonatkarst dar. Gelegen innerhalb des Klutertbergs, besteht es aus bisher acht voneinander getrennten Höhlen, die hydrologisch beziehungsweise speläologisch miteinander verbunden sind. Das bisher bekannte Höhlensystem umfasst Gänge von insgesamt über 7 000 Meter Länge. Es ist eine herausragende Naturerscheinung, die aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit von nationaler Bedeutung ist. Durch tektonische Prozesse während der variszischen Gebirgsbildungsphase wurde eine devonische, etwa 385 Millionen Jahre alte Riffkalklinse zerklüftet und emporgehoben. Das Riff bildet eine etwa 12 Meter mächtige Karbonatschicht, die vorwiegend aus Korallen, Stromatoporen, Nautiliden und anderen Organismen aufgebaut ist und mit bis über 60 Meter Deckgestein überdeckt ist. Im Laufe der Zeit wurde das Riff durch eindringendes Wasser ausgelaugt und später durch die Hebung des Gebirges trockengelegt. Zurück blieb ein bizarr anmutendes Karsthöhlensystem mit vielfältigen Laugformen und einem dreidimensionalen Aufschluss des Riffkörpers, in dem die fossilen Organismen intakt und überwiegend in Lebendposition betrachtet werden können. Es handelt sich um den bundesweit einzigen Aufschluss dieser Art, der darüber hinaus im europaweiten Vergleich außerordentlich selten ist. Da das Höhlensystem nur in einem relativ kleinen Bereich als Schauhöhle für die Öffentlichkeit zugänglich ist, können sich die übrigen Areale ungestört weiter entwickeln. Die klimatischen Verhältnisse des Höhlensystems bedingen ein konstantes, jedoch empfindliches Ökosystem. Es bietet Lebensraum für zahlreiche geschützte und seltene Tierarten - insbesondere Arten, die ausschließlich in Höhlen vorkommen - und solche, die Höhlen als Teilhabitate nutzen. Aufgrund des ausgedehnten Gewässersystems bietet das Höhlensystem einen hervorragenden Einblick in das Grundwasserökosystem. Eine dort beschriebene Art, der Höhlenschnurwurm (Prostoma putealis), ist nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen bundesweit nur im Kluterthöhlensystem nachgewiesen. Überdies bedingt das konstante Höhlenklima im Zusammenwirken mit der Luftzusammensetzung positive Wirkungen auf den Menschen in Bezug auf Atemwegsleiden. Der hier seit Jahrzehnten betriebene Kurbetrieb verfolgt die anerkannte Therapieform der Speläotherapie.